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   BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 479/92   

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https://dejure.org/1993,9589
BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 479/92 (https://dejure.org/1993,9589)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1993 - 8 AZR 479/92 (https://dejure.org/1993,9589)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1993 - 8 AZR 479/92 (https://dejure.org/1993,9589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Tätigkeit für Ministerium für Staatssicherheit - Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Wahrnehmung nicht vollkommen typischer inhaltlicher Aufgaben - Anhörung des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 537/91

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 479/92
    § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG findet auf außerordentliche Kündigungen gemäß Absatz 5 Anwendung (BAG Urteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 484/91 und 8 AZR 537/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Abs. 5 stellt allein auf die Tätigkeit für das MfS ab, ohne nach dem Tätigkeitsbereich zu differenzieren (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - unter A II 2 b der Gründe).

    Die Beklagte war verpflichtet, vor Ausspruch der Kündigung den Personalrat gem. § 79 Abs. 3 PersVG-DDR/BPersVG ordnungsgemäß anzuhören, denn etwaige Beteiligungsrechte des Personalrates bleiben durch Abs. 5 EV unberührt (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 -).

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

    Auszug aus BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 479/92
    Unter Berücksichtigung aller feststehenden Umstände des Einzelfalles kann der Senat hier abschließend entscheiden (vgl. dazu BAG Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - unter II 3 d der Gründe, n.v.).
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 262/92

    Einigungsvertrag; Personalratsanhörung

    Die Personalvertretungsregelungen und damit die Beteiligungsrechte des Personalrates gemäß § 79 Abs. 1 PersVG-DDR/BPersVG finden auch auf Kündigungen gemäß Abs. 4 EV Anwendung (vgl. für Kündigungen gemäß Abs. 5 die Senatsurteile vom 11. Juni 1992 - 8 AZR 537/91 - AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen und vom 18. März 1993 - 8 AZR 479/92 - n. v.).
  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 228/94

    Außerordentliche Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages -

    Unstreitig hat das mit der Deutschen Post/DDR (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 479/92 - n.v.) begründete Arbeitsverhältnis des Klägers zum Zeitpunkt des Beitritts fortbestanden.

    Hierdurch kommt eher die besondere Verbundenheit des Klägers mit dem System zum Ausdruck (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 479/92 - n.v., zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 523/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerum für

    Der Kläger war als Arbeitnehmer der Deutschen Post der ehemaligen DDR Angehöriger des öffentlichen Dienstes (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1993 - 8 AZR 479/92 - n. v.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.1997 - 5 Sa 523/96

    Sonderkündigungsrecht der Nachfolgegesellschaften der Deutschen Bundespost nach

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  • LAG Sachsen, 08.12.1994 - 4 Sa 450/93

    Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und die Kündigung nach

    a) Die Personalvertretungsregelungen und damit die Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß § 79 Abs. 1 PersVG -DDR finden auch auf Kündigungen gemäß Abs. 4 EV Anwendung (vgl. BAG AP Nr. 1 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX; BAG, Urteil v. 18.03.1993 - 8 AZR 479/92 - BAG, Urteil v. 23.09.1993, NzA 94, 790, 791).Die gesetzlichen Bestimmungen des PersVG -DDR sind keine eigenständigen oder abweichenden Regelungen i. S. der Anlage I Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Einigungsvertrag.
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